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SARS-CoV-2 Informationen: Zahlreiche aktuelle Informationen und Empfehlungen von Verbänden zum Umgang mit SARS-CoV-2 und RLT-Anlagen geben wichtige Anhaltspunkte für Betreiber von Klima- und Lüftungsanlagen. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Wie zum Beispiel die gemeinsamen Empfehlungen vom Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und Herstellerverband RLT-Geräte (RLT-Verband) oder die Informationen der REHVA (Dachverband der europäischen Verbände für Heizung, Lüftung und Klima): Eine COVID-19 Infektion wird durch Tröpfchen, Oberflächenkontakt und Aerosole übertragen. Tröpfcheninfektion findet im Nahbereich statt, da die größeren Tröpfchen innerhalb 1 bis 2 m zu Boden sinken. Beim Husten und Niesen können Oberflächen kontaminiert werden, die bei Berührung zur Infektion führen können. Partikel in den Aerosolen können sich länger in der Luft halten und sich somit in der Luft im Raum ausbreiten. Die Übertragungswege hängen vom Standort ab. In Krankenhäusern mit 12-fachem Luftwechsel ist eine Aerosolübertragung weitgehend eliminiert. Bei schlecht belüfteten Räumen kann die Aerosolübertragung großen Anteil haben. Räume sind gut zu lüften - über Fenster oder Lüftungsanlage mit hohem Außenluftanteil. Ohne mechanische Lüftung Raum 15 Minuten über Fenster querlüften. Mechanische Lüftung muss ausreichenden Luftwechsel mit Außenluft garantieren sonst ist regelmäßige Belüftung durch Fenster sicherzustellen. RLT-Anlagen nicht abstellen. Toilettenbelüftung 24/7 in Betrieb halten - in den Toiletten offene Fenster vermeiden, um die richtige Lüftungsrichtung zu gewährleisten. Toiletten mit geschlossenem Deckel spülen Aussenluftanteil erhöhen - 100% wünschenswert Umluftanteil möglichst reduzieren Luftmenge auf max. Nennleistung einstellen - Reduzierung der Luftmenge z.B. durch CO2-Regelung abschalten. Betriebszeiten vor und nach regulärem Betrieb verlängern - min. 2 Stunden zu Beginn und 2 Stunden zum Ende Luftfilter in der Außenluft sollten ePM1 50% bzw. ePM1 60% sein (früher F7). In Lüftungssystemen mit Umluftanteil, der durch begrenzte Kühl- und Heizleistung nicht vermieden werden kann, muss der Außenluftanteil möglichst erhöht werden. Um Partikel und Viren vollständig aus der Abluft zu entfernen, sind HEPA-Filter erforderlich. Aufgrund eines höheren Druckabfalls und spezieller Einbaumaßnahmen sind HEPA-Filter jedoch in der Regel nicht so einfach in bestehende Systeme einzubauen. Eine minimale Verbesserung bringt es, wenn vorhandene Abluftfilter mit niedrigem Wirkungsgrad durch ePM1 80 % (früher F8) ersetzt werden. Leckagen in der WRG (Wärmerückgewinnung) können je nach Ausführung dazu führen, dass ein geringer Anteil der Abluft auf die Zuluft übertragen werden kann. Korrekt installierte WRG garantiert eine Trennung zwischen Zu- und Abluft und somit keine Virus-Übertragung von der Abluft in die Zuluft. Dies muss gegebenenfalls geprüft werden. Der Betrieb von Wärmerückgewinnern ist weiter sinnvoll, weil sich dadurch die Kosten des hohen Außenluftanteils begrenzen lassen. Nur regelmäßige Wartung und Inspektion führen zu einem sicheren Betrieb der Klima- und Lüftungsanlagen. CO2-Überwachung mit z.B. CO2-Ampeln zur Überprüfung der funktionierenden Lüftung in den Aufenthaltszonen. CO2-Ampeln können vor Mangellüftung warnen - besonders Räume mit längerer und größerer Belegung z.B. Klassenräume, Sitzungssäle oder Restaurants. Während der Epidemie wird empfohlen einzustellen: CO2-Ampel mit gelbem Licht ab 800 ppm (Lüften empfohlen) und rotem Licht (Alarm) ab 1000 ppm (es sollte gelüftet werden). Bisherige Empfehlung zu „Normalen-Zeiten“, gelbes Licht ab 1000 ppm und rotes Licht ab 2000 ppm. Luftreiniger können hilfreich sein. Luftreiniger müssen effektive HEPA-Luftfilter und eine Luftleistung > 2-fachen Luftwechsel bei akzeptablem Geräuschpegel haben. AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken gelten auch in gut gelüfteten Räumen als unterstützender Schutz vor Infektion.
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